Wissenskompendium für Scheinselbständigkeit

Wissen schützt.
Unwissenheit kostet.

Strukturiertes Expertenwissen zu § 7 SGB IV, DRV-Prüfungen und den Neuregelungen 2025/2026 — für Geschäftsführer, HR-Leiter und Compliance-Verantwortliche.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alle 40 Fragen

Wer haftet bei Scheinselbständigkeit — das Unternehmen oder der Freelancer?

Der Auftraggeber trägt die Hauptlast: Er schuldet ausstehende Sozialversicherungsbeiträge — Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil — für bis zu vier Jahre rückwirkend. Bei Vorsatz nach § 266a StGB verlängert sich die Haftung auf 30 Jahre. Geschäftsführer haften persönlich.

Was ist KIRA und was bedeutet es für mein Unternehmen?

KIRA ist das KI-gestützte Prüfsystem der Deutschen Rentenversicherung. Ab 2026 scannt es flächendeckend digitale Dokumente — E-Mails, Organigramme, Kommunikationsmuster — um Scheinselbständigkeitsmuster zu erkennen. Strukturierte Dokumentation ist damit kein Nice-to-have mehr.

Schützt ein Statusfeststellungsverfahren vor Nachzahlungen?

Ja — ein positiver Bescheid entfaltet Bindungswirkung für alle Sozialversicherungsträger. Er gilt aber nur für die geprüfte Konstellation. Ändern sich wesentliche Umstände, greift der Bescheid nicht mehr.

Wie hoch sind Nachzahlungen bei festgestellter Scheinselbständigkeit?

Faustregel: 30–40 % des Bruttohonorars pro Jahr und Freelancer. Bei einem IT-Freelancer mit 8.000 €/Monat über drei Jahre summiert sich das schnell auf 100.000 € und mehr — zuzüglich Säumniszuschlägen von 1 % pro Monat.